Erklärung einer UP, inhaftiert am 26.10.2020 im Zuge von Autobahnblockaden

Erklärung einer UP, inhaftiert am 26.10.2020 im Zuge der Autobahnblockade-Aktionen in Hessen zur Zeit des Kampfes um den Erhalt des Dannenröder Walds.
Prozesstermin: 27.05.21 – 13 h –  Amtsgericht Reutlingen

Die Prozesse beginnen, die ersten kommen vor Gericht – Zeit eine Bilanz zu ziehen.

1. Kontext

Wir befinden uns in Zeiten der Krise und des politischen Versagen. Die weltweite Durchschnittstemperatur hat sich innerhalb der letzten hundert Jahre um 1 Grad erhöht. Die Hälfte dieser Temperaturerhöhung fand in den letzten 30 Jahren statt. Dies hat massive Katastrophen zu Folge, wie extreme Wetterbedingungen, Überschwemmungen, ausbleibende Ernten, Millionen an Vertriebenen und den Tod von Milliarden von Lebewesen. Schuld daran sind

eine Wirtschaft, Politik und ein Lebensstil, des maßlosen Konsums und Profits, der Verzehrung, die vor nichts Halt macht. Spezies verschwinden mit 100 bis 1000-facher Geschwindigkeit, verglichen mit Aussterberaten vor dem massiven Eingreifen des Menschen. Das bedeutet, dass wir in uns mitten in der Periode des größten Massenaussterbens seit dem der Dinosaurier befinden.1 Der größter Faktor für das Artensterben ist hierbei der Verlust von natürlichem Lebensraum. Ökosysteme werden dem „Fortschritt“ und dem Wohlstand einiger weniger Generationen geopfert. Obwohl die katastrophalen Auswirkungen unseres Handelns seit Jahrzehnten bekannt und vor allem in den letzten Jahren mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sind, wird dennoch weiterhin zerstört im Namen des Wirtschaftswachstums. Die unschätzbare Arbeit der Informationsverbreitung und des Protests, legal und illegal, kam dabei so gut wie ausschließlich aus der Bevölkerung. Ihnen wurden dabei unzählige Steinen von staatlicher Seite in den Weg gelegt. Erst seit kurzem, durch den mühevoll erzeugten Druck von unten, bekennt man sich öffentlichkeitswirksam zur Klimagerechtigkeit, getan wird aber zu wenig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte kürzlich die aktuelle Klimapolitik der Bundesregieruung als rechtswidrig, nun gibt es verschärftere Klimaziele, immerhin, deren tatsächliche Umsetzung ist allerdings fragwürdig und würde selbst bei Einhaltung laut Expert*innen das 1,5°C Ziel des Pariser Klimaabkommmens wahrscheinlich überschreiten.2 Ein lokales Beispiel für die Unwilligkeit der Politik gegenüber Wirtschaftsinteressen Stellung für die Umwelt zu beziehen, ist die Räumung und Rodung des Dannenröder Wald unter der hessischen „grünen Landesregierung. Dabei wurde und wird rund 100 ha gesunder Mischwald zerstört, ein Trinkwasserschutzgebiet zubetoniert und tausenden von vor allem jungen Menschen gezeigt, was der Staat von ihrer Forderung nach Naturerhalt und Klimagerechtigkeit hält. Das alles für den Bau einer neuen Autobahn, die ein wirtschaftliches Interesse großer Firmen der Region wie Ferrero befriedigt und das in Zeiten, in denen eigentlich jedem klar sein sollte, dass der Individualverkehr so nicht zukunftsfähig ist – der Verkehrssektor ist für fast 30 Prozent der EU-weiten Treibhausemissionen verantwortlich, davon wird der größte Anteil (rund 45 Prozent) durch Autos ausgestoßenen. Im Vergleich zu anderen klimaschädlichen Sektoren wie z.B. Landwirtschaft und Wohnen, stieg die Umweltlast durch Emissionen im Transportsektor seit 1990 kontinuierlich an .3 Allerdings untergräbt die Macht von Industrie und Lobbyismus in „Autodeutschland“ jedes Potential in der Parlamentspolitik zu einer konsequenten Verkehrswende.

Während junge Menschen allerorts mit den Fakten der Zerstörung unser aller Lebensgrundlage durch das Wirtschaftssystem konfrontiert werden, wird von ihnen dennoch erwartet, dass sie sich in eben jenes willig eingliedern, zur Schule, studieren und arbeiten gehen, vielleicht in ihrer Freizeit ein wenig demonstrieren. Natürlich aber nur hin und wieder mal am Wochenende, mit netten Plakaten freundlich lächelnd und auf vorgeschriebenen Demorouten. Diese Doppelmoral hat viele wütend gemacht und dafür gesorgt, dass (wie in Generationen zuvor) außerparlamentarische Ansätze und Bewegungen gegründet wurden.

All dies soll im Rahmen der Gerichtsverfahren eigentlich nicht thematisiert werden; Es soll sich rein technisch mit den Gesetzesbegriffen der Anklage und der Debatte über deren Erfüllung auseinander gesetzt werden. Gerade aus dieser scheinbaren Objektivität, die die Geschehnisse dem Kontext entreißt und zu Absoluten in ihrer Bewertung zu machen versucht (Recht / Unrecht), erhebt sich der Legitimitätsanspruch des Gerichtes. Auch ich möchte mich später noch auf diese Argumentationsebene begeben und mit dem gesetzlichen Begriff der Nötigung auseinander setzten. Allerdings ist es mir zuallererst ein Anliegen, das, was passiert ist aus dem Abstrakten herauszuziehen und ihm wieder Leben einzuhauchen. Ihm menschliche Erfahrungsebene und soziale Hintergründe wiederzugeben. Dieses Konzept der Beurteilung von Taten durch Kontext ist durch den § 34 StGB sogar im Gesetzestext formuliert. Man macht es sich schließlich zu einfach, wenn man (im besonderen bei politische Taten) die gesellschaftlichen Missstände, die zu ihnen geführt haben, unter dem Deckmantel der Neutralität außer Acht lässt. Dies ist nicht möglich! Ein solches Gerichtsverfahren ist selbst bei größter Anstrengung des Gerichts, ihre persönlichen Vorurteile und Interessen nicht mitspielen zu lassen, niemals politisch neutral. Allein die Tatsache, dass nur Aktivist*innen auf der Anklagebank sitzen werden und keine der Profiteur*innen oder Kollaborateur*innen der Umweltzerstörung, ist eine politische Handlung. Eine Gesellschaft offenbart ihre Werte darin, wen, wieso und wie sie bestraft. Die Rolle des Gerichts ist dabei durchaus keine mechanisch-berufliche sondern eben eine politische.

2. Folgen

Nach der Festnahme, der Aktivist*innen an den Autobahnbrücken, wurden am darauf folgenden Tag 11 Haftbefehle ausgestellt. Was ist in der Zwischenzeit passiert? Wir verbrachten einen Tag und eine Nacht in einer GeSa (Gefangensammelstelle) Zelle. In einer solchen Situation machen Polizistin*innen aus ihrer Abneigung keinen Hehl, wer andere Erfahrungsberichte mit der Polizei aus z.B. Räumungen hört, wird die Muster erkennen. Es gab zahlreiche Beschimpfungen und auch ich sollte für die nächste Stunde starke Schmerzen und für die nächsten Tage kein Gefühl mehr in meiner rechten Hand haben. In einer solchen GeSa wird man in eine kahle, kalte Zelle gesteckt und harrt dort erstmal aus. Am nächsten Tag, in der Hoffnung bald entlassen zu werden, da dies bei den vorhergegangenen Aktionen dieser Art auch der Fall war und froh, dass sich die Umgebung änderte und es andere Sinnesreize, als weiße Fließen geben würde, wurde ich zum Amtsgericht transportiert. Was uns damals nicht bewusst war, ist, dass der Innenminister von Hessen, Peter Beuth, in der Zwischenzeit eine öffentliche Erklärung abgegeben hatte, in der er die Aktionen als einen „gezielten Angriff auf die Infrastruktur“, um „die radikale Gesinnung kundzutun“ bezeichnet. Dies erfülle laut ihm „eindeutig Straftatbestände“4. Es existierte also ein öffentlich formuliertes politisches Interesse der Regierung solche Aktionen zu kriminalisieren. Nur 6 Tage zuvor äußerte sich die Staatsanwaltschaft Gießen, dass eine solche Abseilaktion an der Autobahn keinen Straftatbestand darstellt.5 In dieser Situation politischen Drucks von oben, der geneigt war, solche Protestformen durch ein Exempel zu unterbinden, wurden wir von der Richterin Hartmann eine*r nach der anderen in Untersuchungshaft gesteckt. Die Anhörungen waren kurz, Nach der zweiten fragte der Staatsanwalt, ob er gehen könne, es würde ja sowieso nichts Neues mehr geschehen. So kam ich in die JVA Preungesheim. Allerdings nicht ohne noch mehrere, zugegeben ziemlich schreckliche Stunden in einer Zelle unter dem Amtsgericht zu verbringen. Von dort eine weitere nette Anekdote aus dem Kontakt mit Justizwächter*innen, von denen einer so erzürnt darüber war, dass ich mich weigerte, in meine Zelle zu laufen, dass er mich einige Treppen am Kragen herunterzog. In einem Gang angekommen, verschloss er die Tür hinter und vor sich, um dann meinen Kopf mehrfach auf den Betonboden schlagen begleitet von den Worten „Ist es das, was du wolltest, du Fotze?“. Seine Kollegin stand daneben. Zu diesem Zeitpunkt trennten mich nur 2 Etagen und 5 Minuten von dem „hochehrenwerten“ Gericht, eine Institution, die existiert um die „Würde“ und „Rechte“ des Einzelnen vor der Willkür der Stärken zu schützen. Ich thematisiere all dies, nicht um Mitleid zu erhaschen Mir ist klar, dass jeden Tag Menschen überall auf der Welt durch staatliche Behörden, deutlich grausamere Gewalt und systematische Unterdrückung, erleiden. Ich bin auch auf diesem Gebiet als weißer Mensch mit deutschem Pass unendlich priviligiert. Ich möchte allerdings erklären, was Polizei und Justiz alles schon genommen haben, ohne dass es zu einer gerichtlichen Verurteilung gekommen wäre. Wie beispielsweise durch die Rodung des Dannenröder Waldes; einen geliebten Ort, den Lebensraum so vieler Pflanzen und Tiere, ein Stück Hoffnung auf eine Zukunft auf diesem Planeten. Insofern sollte es nicht überraschen, dass wir wütend sind und keinerlei Vertrauen mehr in Staat und Justiz haben. Wundert euch nicht, wenn es bald einer ganzen Generation an jungen Menschen so ergeht.

Ungefähr einenhalb Monate habe ich in Gefangenschaft verbracht. Davon die ersten zweieinhalb Wochen auf Corona-Quarantänestation und somit de facto Isolationshaft.

Nach unserer Freilassung erfuhren wir von einer weiteren Methode der Polizei, Druck auf uns auszuüben; in einem Brief vom 04.03.21 des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik kündigt dieses an, die Kosten des Polizeieinsatzes uns gegenüber geltend machen zu wollen. Konkret 17,75 Euro pro angefangene Viertelstunde im Dienst für Beamit*innen des gehobenen Dients bzw. 14 Euro für ihre übrigen Kollegen. Das bedeutet für uns im Falle eines Schuldigspruchs den schnellsten Weg in die Privatinsolvenz.

3. Nötigung?

Der Paragraph 240 des STGB beschreibt den Tatbestand der Nötigung, welcher erfüllt ist, wenn mit „Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung“ genötigt wird. Der Absatz 2 spezifiziert, dass Gewalt oder Drohung als „besonders verwerflich“ anzusehen sein müssen. Aufgrund dieser, im Text expliziten, Forderung nach einem ethischen Urteil, die den Tatbestand in die Dimension, aktueller gesellschaftlicher Moralvorstellungen hebt, ist die Nötigung rechtlich ziemlich interessant. Nun wird das Verwerfliche von heute vielleicht schon morgen als notwendig oder sogar rechtschaffen angesehen. Ein durchaus wackliger Begriff in seiner Subjektivität, die auch eine politische Einschätzung beinhaltet. Das BverfG erklärte in seinem Urteil vom 07.03.2011, dass die Existenz eines Fernzieles (z.B. Umweltschutz) zusätzlich zur Beurteilung der Nahziele (z.B. öffentliche Meinungskundtuung, Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für ein Thema) im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung relevant ist.

Nun fallspezifisch; Ist es besonders verwerflich, mit einem Transparent von einer Brücke zu hängen? Dies muss auch unter Berücksichtigung der Versammlungsfreiheit nach Art.8 GG entschieden werden. Wie sieht es damit aus, wenn diese Handlung mit den Hintergründen der unermesslichen Zerstörung, der Krisen und dem politischen Unvermögen, wirksam einzugreifen, in Relation gesetzt wird?

Oder das Übel der Autofahrer*innen, die an den drei Polizeisperrungen an diesem Tag in zwischen 4 und 13 Kilometern langem Stau standen, in Relation mit den 73.841 Kilometern, die es allein in diesem Monat (Oktober/20) auf deutschen Autobahnen gab, dies wohlgemerkt nach einem bis zu 28 prozentigem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Pandemie.6 Im Corona-Jahr 2020 gab es trotzdem durchschnittlich rund 6.000 Verkehrsunfälle pro Tag, dabei rund 900 Verletzte und 7 Tote, täglich.7 All dies wird gesellschaftlich als notwendiges, nicht zu änderndes Übel betrachtet, wie zum Beispiele die unzähligen Unfälle, die sich in Baustellenstaus ereignen.

Um sich über den Verwerflichkeitsbegriff Gedanken zu machen, was letztendlich der Richter*in persönlich vorbehalten ist, muss überhaupt erstmal der in Absatz 1 beschriebene Tatbestand erfüllt sein. Dabei ist der Gewaltbegriff besonders interessant und bereits lange ein Thema intensiver juristischer Debatte, in denen er einige Veränderungen durchlaufen hat. Nach einigem Hin und Her ist aktuell geltendes Recht, dass es für den Tatbestand der Gewalt einer physischen Handlung durch die Täter*in und einer unmittelbaren körperlichen Zwangswirkung auf das Opfer bedarf. Dabei ist für diesen Fall besonders die geltende Praxis, der „Zweite-Reihe-Rechtssprechung“8 für die Nötigung angewendet auf Sitzblockaden, interessant. Diese besagt, dass das bloße „Sich-Hinsetzten“ der Täter*innen zwar eine physische Handlung ist, diese jedoch nur ein psychischen Zwang, namlich den, die Person nicht überfahren zu wollen, auf die erste haltende Autofahrer*in darstellt. Diese wird, sobald die nächste Autofahrer*in hält, für die Nötigung in mittelbarer Täterschaft instrumentalisiert9, ergo sie wird zum unüberwindbaren Hindernis für die späteren, zum Halten genötigten Fahrer*innen, und erfüllt somit denn Bestand des unmittelbaren körperlichen Zwanges. Im Fall von Abseilaktionen gibt es bis zum Eintreffen der Polizei keine, die Nötigung ausführende „erste Reihe“, da die Autofahrer*innen weiterhin unter der Brücke hindurchfahren können und dies in der Praxis auch taten. Der vorgeworfene Tatzweck der Nötigung, nämlich der Zwang, anzuhalten, trat erst durch die Vollsperrung durch die Polizei in Kraft. Damit hier der Tatbestand erfüllt ist, musste die Polizei dafür durch die Angeklagten instrumentalisiert, d.h. als willenloses Werkzeug missbraucht werden. Schließlich muss bei den Angeklagten die Herrschaft über den Tathergang vorliegen, damit sie für das Verhalten der Polizei verantwortlich sind. Der Knackpunkt dieses Falls ist also die Frage: War die Polizei unfrei in ihrer Entscheidung, ausführende Gewalt, der durch die Aktivist*innen inszenierten Nötigung, zu werden, ergo, war ihr Handeln willens- und alternativlos?

Um zuerst meinem Bauchgefühl als Laie Ausdruck zu verleihen: Das wirkt doch ziemlich wacklig und konstruiert! Auch rechtlich ist dies durchaus angreifbar; die Verwendung des Gewalt- und somit des Nötigungsbegriffs bei Sitzblockaden war bereits Anlass für viel Widerspruch auf Grundlage des Analogieverbots gemäß Art. 103 Abs. 2 GG. Dadurch kam es überhaupt zur „Zweite-Reihe-Rechtssprechung“ eine Art rechtlichem Kompromiss. Bei der thematisierten Aktionenform, handelt es sich allerdings nicht um eine direkte Blockade der Straße durch Aktivist*innen, die sich stattdessen überhalb des Verkehrsraumes (4,70 m) aufhalten. Da somit für eine Anklage, die Polizei als „Erste Reihe“ konstruiert werden muss, drängt sich die Vermutung der unrechtsmäßigen Dehnung des Nötigungsbegriffs auf.

Zudem gilt für die Polizei: wer mehrere Handlungsmöglichkeiten innehat, handelt nicht willenlos.

Somit sind die sich unterscheidenden Vorgehensweisen der Polizei bei gleichartigen und ähnlichen Sachverhalten auch relevant. Bei einigen solcher Abseilaktionen von Autobahnbrücken führte diese nämlich nur Teilsperrungen durch und leitete den Verkehr um. Bei einer Aktion von Robin Wood in Berlin am 20.09.19 kam es nicht einmal zu einer Sperrung der Straße, es wurde gewartet bis die Aktivist*innen, durch Transparente ihre Meinung nach Selbsteinschätzung zu Genüge kundgetan hatten und von selbst wieder auf die Brücke hinaufkamen.10 Mir drängt sich zudem die Frage auf, ob jedes Mal wenn ein Transparent an einer Brücke angebracht wird („Bei Stau Rettungsgasse bilden“), die Polizei eine Vollsperrung der Straße veranlasst?

Auch an dieser Stelle möchte ich nochmal die politische Dimension der Aktionen in diesem spezifischen Moment unterstreichen, so gut verdeutlicht durch den Kommentar Peter Beuths, nachdem das Ziel der Aktion war, „die radikale Gesinnung kundzutun“. Der antikapitalistische Umweltaktivismus steht schließlich staatlichen Behörden wie der Polizei ablehnend bis feindlich gegenüber. Diese erwidert die Zuneigung durch ihre gezielten Verfolgungen der so genannten „linksextremistischen Straftäter*innen“. Zudem besitzen die Aktivist*innen (oft bewusst) nicht den Schutz, Teil an Legitimität und Prestige eines großen NGOs wie beispielsweise Greenpeace zu haben. Das und der politische Druck durch Regierung und Presse erklären, wieso sich Polizei und Justiz wie vorher beschrieben verhalten haben und wir nun vor Gericht gestellt werden.

Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung politischen Protests. Stattdessen möchte ich Polizei und Justiz auffordern, ihre Ressourcen lieber auf die Verfolgung, der Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft im allgemeinen Ökozid, zu verwenden. Ich bin der Meinung, in der Behandlung und Beurteilung des ultimativen Delikts, der Zerstörung der Lebensgrundlage aller kommenden Generationen, setzen sie ihre Macht sinnvoller sein. Ein Verbrechen, so allumfassend, dass man im Strafgesetzbuch vergeblich nach Seinesgleichen suchen wird. Für die kommenden Prozesse wünsche ich allen Menschen viel Kraft und hoffentlich eine Einstellung oder einen Freispruch!

1Scientists 4 future (13.05.21), „Facts“, https://scientists4future.org/we-are/facts/

2Klimareporter (10.05.21), „Deutschland überzieht sein CO₂-Budget immer noch“, https://www.klimareporter.de/deutschland/deutschland-ueberzieht-sein-co2-budget-immer-noch

3Europäisches Parlament (13.05.21), „CO2-Emissionen von Autos: Zahlen und Fakten (Infografik)“, https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20190313STO31218/co2-emissionen-von-autos-zahlen-und-fakten-infografik

4Ntv (26.10.20), „Beuth kritisiert A49-Abseilaktion als “gezielten Angriff”, https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Beuth-kritisiert-A49-Abseilaktion-als-gezielten-Angriff-article22124886.html

5Gießener Anzeiger (20.10.20), „Autobahn-Blockade bei Reiskirchen war keine Straftat“, https://www.giessener-anzeiger.de/lokales/kreis-giessen/landkreis/autobahn-blockade-bei-reiskirchen-war-keine-straftat_22451204

6ADAC (11.02.21), „Staubilanz 2020: Drastischer Stau-Rückgang im Corona-Jahr“, https://www.adac.de/verkehr/verkehrsinformationen/staubilanz/

7Statistisches Bundesamt (14.05.21), „Verkehrsunfälle“,https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/_inhalt.html

8BGHSt 41, 182, 184 ff.

9BGHSt 41,182,186

10YouTube, Kommon (20.09.19) „Robin Wood-Kletterer stören Verkehr auf der Autobahn A100 in Berlin“, https://www.youtube.com/watch?v=MATLeAfPV7o

 

“Freiheit für die elf von der Brücke” hieß es zu der Zeit. Heute sitzt noch immer eine Person seit mehr als 6 Monaten in U-Haft, die während der Räumung des Dannenröder  Walds festgenommen wurde, deshalb “FREE ELLA!”. Ella hatte den ersten Prozesstag und es folgen noch weitere. Kommt um zu unterstützen zu den Terminen, zeigt dass mensch nicht allein ist.  Briefe schreiben gegen die Vereinzelung.                                                                                                      Mehr Infos zu diesen und anderen Prozessen während der Besetzung und Rodung des Dannenröder Walds unter: https://freethemall.blackblogs.org/